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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Gültigkeit

Wir führen die uns erteilten Aufträge grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Bedingungen aus, es sei denn, dass wir durch eine schriftliche Erklärung ausdrücklich eine abweichende Regelung treffen. Eine stillschweigende Anerkennung anderer als unserer Bedingungen, insbesondere auch durch Ausführung des uns erteilten Auftrages, ist daher ausgeschlossen. Wird im Einzelfall ausdrücklich von unseren allgemeinen Bedingungen abgewichen, so wird dadurch die ausschließliche Gültigkeit der übrigen, nicht abgeänderten Bedingungen nicht berührt.

Gefahrübergang/Berechnung

Sämtliche Lieferungen auch dann, wenn franko-, fob-, oder cif- Lieferung vereinbart sein sollten, reisen auf Gefahr des Empfängers. Berechnet werden jeweils die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Die Steuer wird in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto. Der Lieferant ist berechtigt Mahngebühren in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Falls aufgrund vorheriger Vereinbarungen Wechsel und Schecks in Zahlung gegeben oder genommen werden, gehen die entsprechenden Spesen für Diskont, Einzug usw. zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in Zahlung genommen und gelten in jedem Falle erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

Lieferverzögerungen

Verzögerungen oder Behinderungen infolge höherer Gewalt, wozu auch Mobilmachung oder Krieg, Betriebsstörungen aller Art, Streiks und Aussperrungen, Mangel an Roh- und Brennstoffen und nicht vorherzusehende Maßnahmen zählen - auch wenn unsere Vorlieferanten hiervon betroffen werden - berechtigen uns, die bestehenden Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass dem Besteller dadurch Ersatzansprüche, auch nicht solche des Paragraphen 323 BGB, und Rücktrittsrechte erwachsen. Dies gilt auch bei nur teilweiser Nichterfüllung des Vertrages.

Kreditwürdigkeit/Sicherstellung

Werden uns nach Annahme oder Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, aus denen wir subjektiv geringere Kreditwürdigkeit und eine Gefährdung unserer Ansprüche schließen können, so sind wir berechtigt, über die Vorschriften des Paragraphen 321 BGB hinaus und unter freier Abweichung von etwa anders vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl entweder sofortige Sicherstellung oder sofortige Barzahlung zu verlangen. Es genügt, wenn sich unsere Ansprüche nur vorübergehend als gefährdet herausgestellt haben. Das gleiche gilt, wenn der Abnehmer mit einer der ihm obliegenden Verpflichtung, wie z. B. Zahlung oder Abnahme, in Verzug ist.

Haftung

Haftungsansprüche bestehen lediglich bei einem groben Verschulden und dem leitender Angestellter, außerdem bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten besteht eine Haftung nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, eine Freizeichnung kraft Handelsbrauchs ist möglich.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer - außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, es sei denn, eine Freizeichnung kraft Handelsbrauch ist möglich.

Haftung bei Verzug

Befindet sich der Käufer in Verzug, so erlischt unsere Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechtes durch den Käufer ist ausgeschlossen, soweit nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet wird.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Befriedigung unserer Ansprüche - auch der zukünftigen - aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die dem Käufer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenden Forderungen werden zur Sicherung unserer Ansprüche bereits jetzt in Höhe des dem Dritten berechneten Betrages abgetreten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird.

Kundenseitige Unterlagen

Im Falle des Verlustes von kundeneigenen Unterlagen, Mustern, Zeichnungen, Werkzeugen usw. durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder andere höhere Gewalt leisten wir nur insoweit Ersatz, wie dieser Schaden durch eine von uns abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Weitergehende Ansprüche, besonders auf Ersatz eines ideellen Wertes, sind ausgeschlossen.

Teillieferungen

Diese Bedingungen gelten auch für Teillieferungen.

Rechtsvorschriften

Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des AGB-Gesetzes und des BGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unser Unternehmen arbeitet natürlich datenschutzkonform. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die Berechtigung besteht, der Ansprache durch unser Unternehmen zu widersprechen. Wenn Sie von uns keine Informationen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen erhalten möchten, bitten wir Sie, uns das schriftlich und formlos mitzuteilen.

Schlichtungsklausel

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungs-verschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main geschlichtet.
  2. Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien.
  3. Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien anteilig, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen.
  4. Falls die Schlichtung scheitert, sei es, dass eine Partei die Schlichtung für gescheitert oder dass der Schlichter das Schlichtungsverfahren als beendet erklärt, wird das Schiedsgericht der IHK Frankfurt (Main) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen.
  5. Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungs-verfahren, durchzuführen.
  6. Der Ort des Schlichtungsverfahrens ist Frankfurt (Main). Die Anzahl der Schlichter beträgt - 1 -. Das anwendbare materielle Recht ist deutsches Recht. Die Sprache des Schlichtungsverfahrens ist deutsch.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht.

Stand 07.Mai 2019